Zuständige Stelle
Stadt Weimar - Abt. Steuern
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Telefon: (03643) 762-
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Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben
Rechtsgrundlage ist die „Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt Weimar“ in der jeweils gültigen Fassung.