Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://thavelp.thueringen.de/ veröffentlichten Website des Thüringer Finanzministerium.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO)

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Pfennigparade im Dezember/2020 durchgeführten Bewertung an exemplarisch ausgewählten Seiten eines Antrages nach den Kriterien den Richtlinien der BITV/WCAG.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei

  1. Bei den Mitgliedsdaten für bereits registrierte Benutzer sind HTML-Strukturelemente für Überschriften und Listen derzeit noch nicht in Gänze korrekt ausgezeichnet. Die Orientierung ist dadurch erschwert.
  2. Eingabefelder zu Nutzerdaten sind für Benutzer ohne Sehvermögen und mangelnde Farbwahrnehmung rot/grün nicht ausreichend nutzbar.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 03.12.2020 erstellt und zuletzt am 02.07.2021 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter poststelle@tfm.thueringen.de an.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: http://www.thueringen.de/th10/bb/

Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter internet@tlmb.thueringen.de.