Erklärung zur Kulturförderabgabe für Übernachtungen abgeben

Gegenstand der Abgabe ist der Aufwand des Übernachtungsgastes für entgeltliche Übernachtungen in Einrichtungen, die gegen Entgelt vorübergehend Zimmer zur Verfügung stellen. Abgabepflichtig sind alle Übernachtungsgäste, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Übernachtungsgäste, deren Übernachtung aus überwiegend beruflichen Gründen erforderlich ist, sind von der Zahlung der Abgabe befreit. Zur Einziehung und Abführung der Abgabe an die Stadt ist der Beherbergungsbetrieb verpflichtet. Rechtsgrundlage ist die „Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Weimar“ in der jeweils gültigen Fassung.

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