Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Schmölln - Verkehrsbehörde
Markt 1
04626 Schmölln
Telefon: 034491 76 0
Stadtverwaltung Schmölln - Verkehrsbehörde
Markt 1
04626 Schmölln
Telefon: 034491 76 0
Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Baumaßnahmen
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben. Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
Leider wird ist dieses Verfahren nicht mehr angeboten und kann daher nicht gestartet werden.