Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Schmölln - Verkehrsbehörde
Markt 1
04626 Schmölln
Telefon: 034491 76 0
Stadtverwaltung Schmölln - Verkehrsbehörde
Markt 1
04626 Schmölln
Telefon: 034491 76 0
Antrag einer Parkkarte für Handwerker, soziale Dienste und Behörden
Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 StVO in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen. Mit diesem Antrag einer Parkkarte für Handwerker, soziale Dienste und Behörden können Sie eine solche Ausnahmegenehmigung für die maximale Dauer von einem Jahr erhalten.
Leider wird ist dieses Verfahren nicht mehr angeboten und kann daher nicht gestartet werden.