Zuständige Stelle
Stadt Eisenach - Fachdienst 14 - Finanzen - Steuern
Markt 2
99817 Eisenach
Telefon: 03691-670 209
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Abmeldung zur Hundesteuer
Die Abmeldung eines Hundes ist erforderlich: - bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort, - bei Weitergabe des Hundes, - bei Tod des Hundes. Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.