Anmeldung zur Hundesteuer

Die Anmeldung eines Hundes ist erforderlich: - wenn der Hund älter als drei Monate ist - bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund - bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei bis drei Monaten. Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. WICHTIG: Zustätzlich zur Hundesteuer-Anmeldung muss auch die Anzeige über die Kennzeichnung und den Versicherungsschutz von Hunden erfolgen. Dies können Sie ebenfalls über ThAVEL erledigen. Zu diesem Verfahren gelangen Sie über den Link auf der letzten Seite dieses Antrages.