Antrag auf Nutzungsartenänderung gemäß § 10 ThürWaldG

Nutzungsartenänderungen (Rodung von Wald zum Zwecke einer Nutzungsänderung): Nach § 10 Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) darf Wald nur mit vorheriger Genehmigung der unteren Forstbehörde gerodet und in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden.

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