Antrag auf Erstaufforstung gemäß § 21 ThürWaldG

Möchten sie ein nicht forstlich genutztes Grundstück (z.B. Wiese, Ödland) mit Waldbäumen bepflanzen, benötigen Sie eine Genehmigung der unteren Forstbehörde.

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Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.