Anzeige / Genehmigung einer öffentlichen Vergnügung / Veranstaltung

Anzeige einer öffentlichen Vergnügung / Veranstaltung gemäß § 42 Abs.1 Thüringer Ordnungsbehördengesetz (OBG) bzw. Antrag auf Genehmigung einer öffentlichen Vergnügung / Veranstaltung gemäß § 42 Abs. 3 Thüringer Ordnungsbehördengesetz (OBG)

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