Zuständige Stelle
Stadt Tanna
Stadt Tanna
Antrag auf Baumfällung
Den Baumschutz in Deutschland regelt grundsätzlich das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Hierin finden sich allgemeingültige Normen, die in ganz Deutschland gelten. Der §39 BNatSchG erteilt ein Fällverbot für den Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September. In dieser Zeit ist es also untersagt, Bäume und andere Gehölze zu fällen. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die Fällungen auch in der Schonzeit erlauben.