Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Schmölln - Steueramt
Markt 1
04626 Schmölln
Stadtverwaltung Schmölln - Steueramt
Markt 1
04626 Schmölln
Hundesteuer-Abmeldung - Thüringen
Die Abmeldung eines Hundes ist erforderlich: - bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort, - bei Weitergabe des Hundes, - bei Tod des Hundes, - bei Namensänderung des Hundehalters, - bei Änderung der Wohnanschrift innerhalb der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft. Bitte senden Sie uns in diesem Zusammenhang auch die Hundemarke zurück und fügen Sie wenn möglich die tierärztliche Bescheinigung bei.
Leider wird ist dieses Verfahren nicht mehr angeboten und kann daher nicht gestartet werden.