Hundesteuer-Abmeldung - Thüringen

Die Abmeldung eines Hundes ist erforderlich: - bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort, - bei Weitergabe des Hundes, - bei Tod des Hundes, - bei Namensänderung des Hundehalters, - bei Änderung der Wohnanschrift innerhalb der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft. Bitte senden Sie uns in diesem Zusammenhang auch die Hundemarke zurück und fügen Sie wenn möglich die tierärztliche Bescheinigung bei.