Anzeige / Genehmigung einer öffentlichen Vergnügung / Veranstaltung

Vergnügungen sind Veranstaltungen, die dazu geeignet und bestimmt sind, deren Besucher zu unterhalten, zu belustigen, zu zerstreuen oder zu entspannen (Konzert, Kirmes, Tanz, etc). Unter bestimmten Bedingungen kann die Anzeige einer öffentlichen Vergnügung / Veranstaltung nicht mehr ausreichend sein, Ihre Anzeige bedarf dann einer Erlaubnis (Genehmigung).

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