Meldebescheinigung § 18 BMG

Die Meldebescheinigung nach Bundesmeldegesetz ist eine Bescheinigung Ihrer Meldebehörde über Ihre im Melderegister eingetragenen Daten. Sie können zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung wählen, welche sich im Datenumfang unterscheiden.

Anmeldung erforderlich

Dieses Verfahren erfordert, dass Sie sich als registrierter Benutzer anmelden. Falls Sie schon einen Account haben, loggen Sie sich bitte ein. Ansonsten registrieren Sie sich bitte.

Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.