Praxis, Anmeldung

Sie haben sich entschieden in der Stadt Weimar eine (Zahn-)Arztpraxis zu gründen (Neugründung oder Praxisübernahme) oder wollen einen sonstigen anerkannten Heilberuf in Selbständigkeit ausüben. Dazu ist vor Beginn der selbständigen Berufsausübung die Anmeldung im Gesundheitsamt erforderlich.