Zuständige Stelle
Stadt Weimar - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Stadt Weimar - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragen
Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Tätigkeiten, für die die Erlaubnis im Einzelnen erforderlich ist, ergeben sich aus § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG).