Beisetzung in Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Namensnennung

Die Urnengemeinschaft mit Namen ist eine Beisetzungsform der Feuerbestattung. Dabei belegen mehrere Urnen eine Grabstätte. Der Name der einzelnen verstorbenen Personen ist jeweils auf einem Grabstein oder einer Tafel zu lesen. Die Urnengemeinschaftsgrabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung gestaltet und gepflegt, eine Bepflanzung durch Angehörige oder beauftragte Dritte ist nicht gestattet. Allerdings dürfen auf der dafür vorgesehenen Fläche der Grabstätte Gebinde und Sträuße (keine Schalen) abgelegt und Kerzen aufgestellt werden. Eine Kennzeichnung durch individuelle Grabmale ist untersagt. Die Beschriftung des Grabsteines oder der Tafel mit dem Namenszug sowie die endgültige Bepflanzung können erst nach der Einbettung der letzten Urne in diese Grabstätte erfolgen. Es besteht keine Wahlmöglichkeit eines bestimmten Platzbereiches innerhalb der Gemeinschaftsgrabstätte. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, ein "Rückkauf" ist nicht möglich. Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung.

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