Anzeige gewerblicher Tätigkeit auf den städtischen Friedhöfen und Einfahrerlaubnis

Firmen oder Personen, die zur Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit (beispielsweise Bestattungsinstitute, Steinmetze) das Gelände der städtischen Friedhöfe aufsuchen müssen, haben dies der Friedhofsverwaltung vorher anzuzeigen. Auf Verlangen stellt die Friedhofsverwaltung den Gewerbetreibenden eine entsprechende Berechtigungskarte aus. Die Gewerbetreibenden haben ihren Mitarbeitern einen Bedienstetenausweis auszugeben, der zusammen mit einer Kopie der Anzeige auf Verlangen dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal vorzuzeigen ist. Für das Befahren der Friedhöfe mit Fahrzeugen im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit ist eine entsprechende Einfahrerlaubnis zu beantragen. Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung.

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