Zuständige Stelle
Stadt Weimar - Abt. Friedhof/Bestattung
Berkaer Straße 4a
99425 Weimar
Stadt Weimar - Abt. Friedhof/Bestattung
Berkaer Straße 4a
99425 Weimar
Urnenumbettung beantragen
Zum Schutz der Totenruhe darf eine Um- oder Ausbettung nur bei einem wichtigen Grund vorgenommen werden. Um- bzw. Ausbettungen von Urnen erfolgen ausschließlich auf Antrag der nutzungsberechtigten Person der jeweiligen Grabstätte. Die Kosten für die Um- und Ausbettung hat die antragstellende Person gemäß der Friedhofsgebührensatzung zu tragen. Zudem sind Schäden, die dabei an benachbarten Grabstätten und Anlagen entstehen, zu ersetzen. Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung.