Urnenumbettung beantragen

Zum Schutz der Totenruhe darf eine Um- oder Ausbettung nur bei einem wichtigen Grund vorgenommen werden. Um- bzw. Ausbettungen von Urnen erfolgen ausschließlich auf Antrag der nutzungsberechtigten Person der jeweiligen Grabstätte. Die Kosten für die Um- und Ausbettung hat die antragstellende Person gemäß der Friedhofsgebührensatzung zu tragen. Zudem sind Schäden, die dabei an benachbarten Grabstätten und Anlagen entstehen, zu ersetzen. Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung.

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Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.