Stadt Weimar - Straßenverkehrsbehörde
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Bewohner-Parkausweis beantragen
Bewohner, deren Hauptwohnsitz sich in einer der Bewohnerparkzone einbezogenen Straße befindet, können bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Bewohner-Parkausweis erhalten. Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Es werden derzeit keine Termine für eine persönliche Beantragung vergeben. Wir bitten von diesbezüglichen Anfragen abzusehen. Der genehmigte Parkausweis wird mit einer Kostenrechnung auf dem Postweg versendet. Bitte beachten Sie, das wir auf die Dauer der Postzustellung keinen Einfluss haben. Anträge auf Verlängerung sind bitte entsprechend rechtzeitig zu stellen (wir empfehlen mind. 4 Wochen vor Ablauf des alten Parkausweises). Gebühren Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Gebühren belaufen sich auf 90,00 Euro pro Jahr/ 180,00 Euro für zwei Jahre und müssen bei Entgegennahme des Bewohnerparkausweises bezahlt werden.