Ermäßigung bzw. Erlass der Hortgebühr beantragen

Der Antrag auf Ermäßigung ist für jedes Schuljahr rechtzeitig vor Schuljahresbeginn neu zu stellen. Schuljahresbeginn ist immer der 01.08. eines Jahres. Aus verwaltungstechnischen Gründen ergibt es sich, dass der Antrag auf Ermäßigung mit den geeigneten Unterlagen spätestens im Mai im Schulverwaltungsamt der Stadtverwaltung Weimar abzugeben ist.

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Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.