Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten

Mithilfe dieses Online-Antrages können Sie eine Übernahme der Schülerbeförderungskosten bis Klasse 10 beantragen. Ab Klassenstufe 11 muss eine erneute Antragstellung erfolgen, weil nur noch anteilige Kostenübernahme von 50 Prozent gewährt wird. Die Prüfung des Anspruchs erfolgt gemäß § 4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen. Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten kann erfolgen, wenn die Länge des Schulweges zur nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht, mindestens 2 km (bei Schülern der Klassenstufen 1 bis 4) bzw. 3 km (bei Schülern ab der Klassenstufe 5) beträgt. Der Besuch der Schule muss durch eine Bestätigung dieser oder mittels aktuellem Schülerausweis nachgewiesen werden. Am Ende des Antrages haben Sie die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen. Die Schulbescheinigung darf nicht älter als 1 Monat sein.