Abrechnung der Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Eltern bzw. volljährige Schüler stellen vor Beginn eines neuen Schuljahres einen Antrag auf Fahrgeldrückerstattung für den Weg zwischen Wohnung und Schule (Schulweg). Daraufhin wird ein Bescheid über die Höhe der erstattungsfähigen Kosten ausgestellt. Ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten besteht für Schüler - der allgemein bildenden Schulen (Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien) mit Ausnahme des Kollegs - des beruflichen Gymnasiums - des BVJ - der zweijährigen Fachoberschule und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln. Ab Klassenstufe 11 werden die Eltern mit 50 Prozent an den Kosten beteiligt. Der Besuch der Schule muss durch eine Bestätigung dieser oder mittels aktuellem Schülerausweis nachgewiesen werden. Am Ende des Antrages haben Sie die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen. Die Schulbescheinigung darf nicht älter als 1 Monat sein.

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Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.