Zuständige Stelle
Stadt Weimar - Gewerbebehörde
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Stadt Weimar - Gewerbebehörde
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung
Hinweis: Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn der geplanten Nutzung, schriftlich bei der Stadt zu beantragen.
Leider wird ist dieses Verfahren nicht mehr angeboten und kann daher nicht gestartet werden.