Zuständige Stelle
Stadt Weimar - Gewerbebehörde
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Stadt Weimar - Gewerbebehörde
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung
Hinweis: Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn der geplanten Nutzung, schriftlich bei der Stadt zu beantragen.