Zuständige Stelle
Stadt Weimar - Gewerbebehörde
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Stadt Weimar - Gewerbebehörde
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Erteilung einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) beantragen
Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen verschiedener Art (s. § 34 f GewO) oder Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1 a Nummer 1 des Kreditwesengesetzes oder Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1 a Nummer 1 a des Kreditwesengesetzes erbringen will (Finanzanlagenvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.