Zuständige Stelle
Stadt Weimar - Gewerbebehörde
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Stadt Weimar - Gewerbebehörde
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Verkaufsveranstaltung nach § 56a Gewerbeordnung (GewO) anzeigen
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren veranstalten möchten, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, müssen Sie dies der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen. Die zuständige Behörde kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht