Gewerbe anmelden

Jeder, der einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, muss dies gleichzeitig bei der zuständigen Behörde anzeigen. Hinweis: Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigenes Formular auszufüllen.

Anmeldung erforderlich

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Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.