Gewerbe anmelden

Jeder, der einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, muss dies gleichzeitig bei der zuständigen Behörde anzeigen. Hinweis: Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigenes Formular auszufüllen.