Zuständige Stelle
Stadt Weimar - SG Ordnungs- und Versammlungsrecht
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Telefon: (03643) 762-362
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Fischereischein beantragen bzw. verlängern
Wenn Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. Ein Fischereischein kann erstmals erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er die Fischerprüfung bestanden hat. Im Falle des Ablaufs oder Verlusts des Fischereischeins ist eine Verlängerung bzw. Neuausstellung zu beantragen.
Leider wird ist dieses Verfahren nicht mehr angeboten und kann daher nicht gestartet werden.