Übermittlungssperren beantragen

Die Meldebehörden sind nach dem Bundesmeldegesetz berechtigt, in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen Datenübermittlungen durchzuführen. Diesen können Sie ohne Angabe von Gründen widersprechen. Im Einzelnen betrifft dies Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen, Mandatsträger, Presse oder Rundfunk, Adressbuchverlage und das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.