Zuständige Stelle
Landkreis Eichsfeld - Gewerbe
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefon: 03606 - 650 3222
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Anzeige einer Verkaufsveranstaltung (Wanderlager)
Ein Wanderlager liegt vor, wenn ein Gewerbetreibender außerhalb einer festen Niederlassung, aus Räumlichkeiten heraus (z.B. Räume einer Gaststätte), „vorübergehend“ Waren oder Dienstleistungen (Reisen) vertreibt bzw. Warenbestellungen entgegennimmt. Soll auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden, ist diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Wer ein Wanderlager veranstaltet, muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.