Antrag auf Rückgabe einer Grabstätte

Hiermit kann die Rückgabe einer Grabstätte an den Friedhofsträger ohne jegliche Rechtsansprüche beantragt werden. Wir weisen darauf hin, dass für diesen Antrag eine Verwaltungsgebühr entsprechend der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) in der derzeit geltenden Fassung erhoben wird.