Antrag auf Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung oder Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Gewerbeordnung

Wer gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ,ohne eine solche zu haben, selbstständig in eigener Person Waren anbietet, Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht, selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt, benötigt eine Reisegewerbekarte.