Antrag auf Zuteilung oder Änderung einer Hausnummer

Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet an seinem Gebäude spätestens mit dem Bezug eine Hausnummer anzubringen. Die Hausnummernvergabe erfolgt nur auf Antrag und wird an Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Bevollmächtigte und an Verfügungsberechtigte mit Einverständnis des Eigentümers vergeben.