Antrag auf Förderung nach der Thüringer E-Government Richtlinie (ThürEGovRL)

Mit dem Antrag auf Förderung nach der Thüringer E-Government Richtlinie (ThürEGovRL) können Thüringer Kommunen Zuwendungen für die Förderung der elektronischen Verwaltung und des EGovernments erhalten.

Optionale Registrierung

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