Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Im Schloß
07607 Eisenberg
Telefon: 115
Meldung als Kontaktperson eines auf Corona positiv gemeldeten Falls
Wer Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatte, muss dies unverzüglich dem Gesundheitsamt möglichst schriftlich anzeigen und sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes darf er oder sie sich nicht außerhalb der Wohnung aufhalten und muss Kontakte zu anderen Personen vermeiden. Das Gesundheitsamt prüft die Anzeige und ordnet die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts an. Die Verpflichtung zur häuslichen Absonderung endet nach § 11 der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Grundverordnung spätestens nach Ablauf von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person, sofern das zuständige Gesundheitsamt der absonderungspflichtigen Person vorher keine Entscheidung bekannt gegeben hat. Das Gesundheitsamt weist auf diese Regelung der aktuell gültigen Thüringen Corona-Grundverordnung nochmals ausdrücklich hin, weil es aufgrund der derzeit hohen täglichen Fallzahlen für die Mitarbeiter des Amtes nicht mehr möglich ist, alle Kontaktpersonen tagesaktuell anzurufen. Teilweise dauert es mehrere Tage. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich Kontaktpersonen selbst beim Gesundheitsamt melden. Wer zählt als Kontaktperson? - Jeder, der mit dem Infizierten engen, ca. 15-minütigen Kontakt im Nahfeld von < 1,5 m hatte. - Jeder, der sich mit dem Infizierten ca. 30 Minuten oder länger in einem geschlossenen Raum mit schlechter Lüftung aufgehalten hat, auch dann, wenn der Mindestabstand eingehalten war.