Kontaktformular für Reiserückkehrer

Reiserückkehrer, die sich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben und das Gesundheitsamt zu kontaktieren. Dies gilt auch, wenn eine Negativtestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 in Verbindung mit einem ärztlichen Zeugnis vorhanden ist, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen (entsprechende Dokumente können als Anlage hochgeladen werden). Eine Kontaktaufnahme erfolgt durch das Gesundheitsamt. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage vom: Infektionsschutzgesetz, Anordnung betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (vom 06. August 2020), Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, Vierte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-COV-2