Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Schmölln - Einwohnermeldeamt
Markt 1
04626 Schmölln
Stadtverwaltung Schmölln - Einwohnermeldeamt
Markt 1
04626 Schmölln
Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft (nach § 44 Bundesmeldegesetz)
Jeder kann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. WICHTIG: Dieser Prozess ist NICHT für die Ausstellung einer Meldebescheinigung nach § 18 BMG vorgesehen!