Nutzungsbedingungen

Elektronische Verfahrensabwicklung

Im Rahmen der Verfahren "Online-Außerbetriebsetzung" und "Online-Wiederzulassung" haben Sie die Möglichkeit Ihre Kraftfahrzeugmeldung online einzureichen. Empfänger der Daten sind dabei das Kraftfahrtbundesamt (KBA) sowie die für sie lokal zuständige Zulassungsstelle. Die folgenden drei Absätze betreffen nur das Verfahren "Online-Wiederzulassung":

Nach § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) kann die Zulassung nur erfolgen, wenn die Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen werden soll, keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. Um dies zu gewährleisten, werden die Halterdaten über das KBA an die Zollverwaltung übermittelt.

Nach § 13 Abs. 3 Satz 2. Nr.1 Buchstabe b) KraftStG hängt die Zulassung eines Fahrzeugs von der Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer von einem Konto der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters ab. Dieses SEPA-Mandat erteilen Sie im Zuge des Verfahrens. Zur Prüfung Ihrer Bankdaten (IBAN und BIC) werden diese über das KBA an die Zollverwaltung übermittelt.

Nach § 1 Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG), § 23 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) und § 3 FZV muss für die Zulassung eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck wird Ihre VB-Nr. über das KBA an die Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer, die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, übermittelt.

Einsatz des elektronischen Personalausweises

Damit die Antragsstellung erfolgreich abgeschlossen werden kann, müssen Sie sich vor dem Ausfüllen des Webformulars gegenüber dem System mit dem elektronischen Personalausweis ausweisen. Um den Personalausweis einsetzen zu können, muss die Personalausweis-PIN freigeschaltet und ein entsprechendes Lesegerät angeschlossen sein. Falls Ihr Personalausweis nicht freigeschaltet ist, kann die Freischaltung über Ihre Meldebehörde/Bürgerbüro erfolgen. Das nachträgliche Freischalten ist gebührenpflichtig.

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten werden bei der elektronischen Antragsstellung nur temporär gespeichert. Alle eingegebenen Daten werden auf einem speziell gesicherten elektronischen Weg an das Kraftfahrzeug-Zentralregister weitergeleitet und nicht dauerhaft im System gespeichert.

Nutzungsbedingungen der Zulassungsbehörde

Zusätzlich gelten die Nutzungsbedingungen der Zulassungsbehörde "Landratsamt Altenburger Land".