Antrag auf Abschlagszahlung

Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 10. Oktober 2019 hat der Gesetzgeber die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft. Damit werden u.a. Straßenausbaumaßnahmen, die von den Gemeinden seit dem 1. Januar 2019 begonnen wurden oder künftig durchgeführt werden, nicht mehr über Straßenausbaubeiträge von den betroffenen Grundstückseigentümern mitfinanziert. Die Gemeinden erhalten hierfür vom Freistaat Thüringen zum Ausgleich der fehlenden Beitragseinnahmen pauschale Ausgleichsleistungen nach § 21b Abs. 7 ThürKAG. Das Nähere zur Gewährung der pauschalen Ausgleichsleistungen regelt die „Thüringer Verordnung über die Gewährung von Ausgleichsleistungen für Straßenausbaumaßnahmen (Thüringer Straßenausbaubeitragsausgleichsleistungsverordnung – ThürSABAusglVO -)“. Gemäß § 10 Abs. 1 ThürSABAusglVO können die Gemeinden ab Beginn der Bauausführung maßnahmenbezogene Abschlagszahlungen in Höhe von 50 % der voraussichtlichen Ausgleichsleistung beantragen. Dazu ist das als Anlage 4 in der ThürSABAusglVO enthaltene Formular zu verwenden. Mit dem hier angebotenen Verfahren können Sie die Beantragung der Abschlagszahlung elektronisch vornehmen.

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Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.