Auszahlungsantrag

Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 10. Oktober 2019 hat der Gesetzgeber die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft. Damit werden u.a. Straßenausbaumaßnahmen, die von den Gemeinden seit dem 1. Januar 2019 begonnen wurden oder künftig durchgeführt werden, nicht mehr über Straßenausbaubeiträge von den betroffenen Grundstückseigentümern mitfinanziert. Die Gemeinden erhalten hierfür vom Freistaat Thüringen zum Ausgleich der fehlenden Beitragseinnahmen pauschale Ausgleichsleistungen nach § 21b Abs. 7 ThürKAG. Das Nähere zur Gewährung der pauschalen Ausgleichsleistungen regelt die „Thüringer Verordnung über die Gewährung von Ausgleichsleistungen für Straßenausbaumaßnahmen (Thüringer Straßenausbaubeitragsausgleichsleistungsverordnung – ThürSABAusglVO -)“. Sowohl die Auszahlung einer Abschlagszahlung nach § 10 Abs. 1 als auch die Auszahlung einer Ausgleichsleistung gemäß § 10 Abs. 4 erfolgen erst nach Eintritt der Bestandskraft des jeweiligen Bewilligungsbescheides und nachdem die Gemeinde einen Auszahlungsantrag nach Anlage 3 der ThürSABAusglVO bei der Ausgleichsleistungsbehörde gestellt hat §§ 10 Abs. 3; 6 Abs. 1 ThürSABAusglVO. Mit dem hier angebotenen Verfahren können Sie die Beantragung der Auszahlung elektronisch vornehmen.

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