Anmeldung eines voraussichtlichen Ausgleichsbedarfs

Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 10. Oktober 2019 hat der Gesetzgeber die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft. Damit werden u.a. Straßenausbaumaßnahmen, die von den Gemeinden seit dem 1. Januar 2019 begonnen wurden oder künftig durchgeführt werden, nicht mehr über Straßenausbaubeiträge von den betroffenen Grundstückseigentümern mitfinanziert. Die Gemeinden erhalten hierfür vom Freistaat Thüringen zum Ausgleich der fehlenden Beitragseinnahmen pauschale Ausgleichsleistungen nach § 21b Abs. 7 ThürKAG. Das Nähere zur Gewährung der pauschalen Ausgleichsleistungen regelt die „Thüringer Verordnung über die Gewährung von Ausgleichsleistungen für Straßenausbaumaßnahmen (Thüringer Straßenausbaubeitragsausgleichsleistungsverordnung – ThürSABAusglVO -)“. Nach § 4 ThürSABAusglVO sollen die Gemeinden möglichst frühzeitig geplante Straßenausbaumaßnahmen bei der Ausgleichungsbehörde (TLVwA) anmelden. Dazu dient das als Anlage 1 in der ThürSABAusglVO enthaltene Formular. Mit dem hier angebotenen Verfahren können Sie die Anmeldung der ausgleichsfähigen Maßnahme und den voraussichtlichen Bedarf elektronisch vornehmen.

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