Meldung als Kontaktperson eines auf Corona positiv gemeldeten Falls

Wer Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatte, muss dies unverzüglich dem Gesundheitsamt möglichst schriftlich anzeigen und sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes darf er oder sie sich nicht außerhalb der Wohnung bzw. Unterkunft aufhalten und muss physisch-soziale Kontakte zu anderen Personen vermeiden. Das Gesundheitsamt prüft die Anzeige und ordnet die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts an. Die Verpflichtung zur häuslichen Absonderung endet nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung spätestens nach Ablauf von 14 Tagen, sofern das zuständige Gesundheitsamt der absonderungspflichtigen Person vorher keine andere Entscheidung bekannt gegeben hat. Wer zählt als Kontaktperson? - Jeder, der insgesamt über 10 Minuten ohne angemessenen Schutz bei einem Abstand von weniger als 1,5 Metern mit einem Positiv-Getesteten zusammen war. - Jeder, der ohne angemessenen Schutz bei einem Abstand von weniger als 1,5 Metern mit einem Positiv-Getesteten gesprochen hat (unabhängig von der Dauer des Gesprächs). - Jeder, der sich über 10 Minuten mit einem Positiv-Getesteten im selben Raum aufgehalten hat, in welchem eine hohe Konzentration von infektiösem Material in der Luft wahrscheinlich ist, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP 2-Maske getragen wurde. Angemessen geschützt ist man, wenn sowohl der Positiv-Getestete als auch die Kontaktperson durchgehend und korrekt einen Mund-Nasen-Schutz oder FFP 2-Maske getragen haben. Nicht angemessen geschützt ist man, wenn der Positiv-Getestete, die Kontaktperson oder beide den Mund-Nasen-Schutz oder die FFP 2-Maske nicht durchgehend und/oder nicht korrekt getragen haben. Hier finden Sie Informationen zur Eignung und richtigen Anwendung eines Mund-Nasen-Schutzes: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html (bei Infektionsschutzmaßnahmen) Hier finden Sie außerdem Links zu ausführlicheren Information: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Arbeitsschutz_Tab.html