Ausbildungsprämie der Stadt Weimar

Antrag auf Zahlung einer Ausbildungsprämie in Höhe von 300,00 € durch die Stadt Weimar Auf Grundlage der Satzung „Zahlung einer Ausbildungsprämie für Studierende und Auszubildende mit erstmaligem Hauptwohnsitz in Weimar“ können Auszubildende, die seit dem 01.01.2020 ihren Hauptwohnsitz nach dem Bundesmeldegesetz in Weimar gemeldet haben oder künftig melden, einen Antrag auf Zahlung einer Ausbildungsprämie in Höhe von 300 € stellen. Die Antragsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn der/die Antragsteller/in 1. seinen Status als Auszubildende(r) mittels Kopie eines aktuell gültigen Ausbildungsnachweises belegen kann, 2. die erstmalige Hauptwohnsitznahme in Weimar zum oder nach dem 01.01.2020 (1. Stichtag 31.12.) erfolgt ist, 3. mindestens bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres (2. Stichtag) seinen Hauptwohnsitz in Weimar beibehalten hat (Nachweis erfolgt durch eine erweiterte Meldebescheinigung in Kopie), 4. einen gültigen Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel vorlegt, 5. den Antrag bis zum 31.03. des auf den 2. Stichtag folgenden Jahres gestellt hat. (bei nach dem 31.03. eingehenden Anträgen erfolgt die Auszahlung im darauffolgendem Jahr)