Abmeldung zur Hundesteuer

Die Abmeldung eines Hundes ist erforderlich: - bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort, - bei Weitergabe des Hundes, - bei Tod des Hundes. Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.