Zuständige Stelle
Stadt Eisenach - Fachdienst 14 - Finanzen - Steuern
Markt 2
99817 Eisenach
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Markt 2
99817 Eisenach
Abmeldung zur Hundesteuer
Die Abmeldung eines Hundes ist erforderlich: - bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort, - bei Weitergabe des Hundes, - bei Tod des Hundes. Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Leider wird ist dieses Verfahren nicht mehr angeboten und kann daher nicht gestartet werden.