Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung (keine An- oder Ummeldung)

Mithilfe dieses Online-Antrages können Sie die Ausstellung einer Meldebescheinigung gemäß § 18 Abs. 1 oder Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) beantragen. Es handelt sich hierbei um eine Auskunft zu den persönlichen Daten aus dem Melderegister. Der Antrag kann nur von der betroffenen Person selbst gestellt werden und nicht in Vertretung einer anderen Person. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Meldebescheinigung pro Meldebescheinigung 8,00 Euro beträgt. Diese Gebühr kann per Kreditkarte, paydirect oder giropay gezahlt werden. Für Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld oder Hartz IV, Kindergeld, Wohngeld) sowie für Rentenzwecke der gesetzlichen Rentenversicherung (Lebensbescheinigung) ist die Meldebescheinigung gebührenfrei. In Fällen der Gebührenbefreiung ist dieser Online-Antrag nicht zu benutzen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte stattdessen postalisch ein. Zum elektronischen Einreichen dieses Antrages ist eine Identifikation mit Ihrem elektronischen Personalausweis erforderlich. Weitere Hinweise zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf: https://www.personalausweisportal.de Sollte Ihnen die Identifikation mittels elektronischen Personalausweises nicht möglich sein, reichen Sie den unterschriebenen Antrag nach Abschluss des Bezahlvorgangs auf dem Postweg ein. Bei Nutzung der elektronischen Personalausweisfunktion kann Ihr Antrag schneller bearbeitet werden. Die Beantragung mithilfe dieses Online-Dienstes ist ausreichend. Bitte reichen Sie keine Anträge auf anderem Wege ein.

Anmeldung erforderlich

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Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.