Zuständige Stelle
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts
Hallesche Straße 20
99085 Erfurt
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts
Hallesche Straße 20
99085 Erfurt
organisierte Sportveranstaltungen im Wald
Um eine organisierte Sportveranstaltung im Wald durchführen zu können, benötigen Sie die Genehmigung der unteren Forstbehörde (§ 6 Abs. 6 ThürWaldG) sowie die Zustimmung der Waldeigentümer (§13 ThürVwVfG). Im beigefügten Merkblatt können Sie sich näher über die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf informieren.