organisierte Sportveranstaltungen im Wald

Um eine organisierte Sportveranstaltung im Wald durchführen zu können, benötigen Sie die Genehmigung der unteren Forstbehörde (§ 6 Abs. 6 ThürWaldG) sowie die Zustimmung der Waldeigentümer (§13 ThürVwVfG). Im beigefügten Merkblatt können Sie sich näher über die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf informieren.

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