Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Bei Personengesellschaften – zum Beispiel OHG – ist für jeden geschäftsführungsbefugten Gesellschafter ein eigener Erlaubnisantrag auszufüllen. Bei juristischen Personen sind die Angaben für jeden Vertretungsberechtigten zu machen und die erforderlichen Unterlagen zu erbringen

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