Bereitschaftserklärung Wahlhelfer

Bereitschaftserklärung für die Mitarbeit im Wahllokal. Am 26. Mai 2024 finden die Kommunalwahlen statt, eventuell notwendige Stichwahlen am 9. Juni 2024, zusammen mit der Europawahl. Ein neuer Landtag wird am 1. September 2024 gewählt. Bei Kommunalwahlen und der Europawahl dürfen Jugendliche ab 16 Jahren wählen, bei Landtagswahlen ab 18 Jahren. Die Wahlhelfer müssen das entsprechende Alter besitzen. Hierfür werden eine Vielzahl von freiwilligen Helfern benötigt. Die Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen erhalten eine Aufwandsentschädigung. Weitere Hinweise zur Wahl finden Sie im nachfolgenden Link: https://stadt.weimar.de/de/hinweise-zur-wahl.html

Optionale Registrierung

Sie können dieses Verfahren auch ohne eine Registrierung nutzen.