Praxis, Anmeldung

Sie haben sich entschieden in der Stadt Weimar eine (Zahn-)Arztpraxis zu gründen (Neugründung oder Praxisübernahme) oder wollen einen sonstigen anerkannten Heilberuf in Selbständigkeit ausüben. Dazu ist vor Beginn der selbständigen Berufsausübung die Anmeldung im Gesundheitsamt erforderlich.

Anmeldung erforderlich

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Der Antrag wird auf Ihrem Online-Schreibtisch angelegt. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen.