Antrag auf Erlaubnis nach § 13 Thüringer Denkmalschutzgesetz

auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 ff in Verbindung mit § 14 Abs. 1 ff des Thüringer Gesetzes zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale im Land Thüringen (Thüringer Denkmalschutzgesetz – ThürDSchG) in der seit 1.5.2004 geltenden Fassung zur Erlangung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach § 13 ThürDSchG bzw. bei Maßnahmen im Umgebungsschutz von Denkmalen.

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